Patientenverfügung

Wer ein selbstbestimmtes Leben führt, möchte nicht, dass in grundlegenden Dingen andere über den eigenen Kopf hinweg entscheiden. Wenn heute der Begriff „Patientenverfügung“ in aller Munde ist, geht das auch auf die intensiven Vorarbeiten humanistischer Verbände zurück. Die Beratung beruht auf sozial-ethischem Engagement und fundiertem Praxiswissen.

Selbstbestimmung bis zum Schluss

Ihre Patientenverfügung regelt, was in dem Fall (und nur dann!) mit Ihnen geschehen soll, wenn Sie sich nicht mehr mitteilen, Ihren Willen nicht mehr äußern können. Solche Situationen können durch Unfall (z.B. mit anschließendem Koma) oder plötzlicher Erkrankung (z.B. Schlaganfall) eintreten. Bei bestehender Krankheit mit fataler Prognose (z.B. Alzheimer-Demenz, Chorea-Huntington, Krebs) bestimmen Sie, welche Therapiemaßnahmen noch erfolgen sollen, unter keinen Umständen vorgenommen werden dürfen oder wann jegliche Lebenserhaltungsmaßnahmen abgebrochen werden müssen. Rechtlich und vor allem medizinisch einwandfrei formulierte Patientenverfügungen sind von allen Beteiligten strikt zu befolgen: von Ärzten, Pflegepersonal, Angehörigen und ggf. rechtlichen Betreuern! Anders als ein Testament braucht eine Patientenverfügung weder von Hand geschrieben noch notariell beurkundet zu sein. Ihre Unterschrift als voll geschäftsfähige Person genügt.

Aktueller Fall vor dem BGH: „Mutmaßlicher Sterbewunsch von Komapatientin ist neu zu prüfen“

„Die Schwerkranke hatte 2009 einen Schlaganfall erlitten und war ins Wachkoma gefallen. Die Ärzte schätzen die Chancen für eine Verbesserung ihres gesundheitlichen Zustandes als sehr gering ein. Die Betroffene hat keine verbindliche schriftliche Patientenverfügung hinterlassen. Daher müssen die Gerichte den sogenannten mutmaßlichen Patientenwillen ermitteln.“ Quelle: Freie Presse

 

Drei Varianten von Patientenverfügungen

1. Textvorschlag* für eine ausformulierte, hochindividuelle Patientenverfügung (HIP), in der Sie für einzelne Situationen unterschiedliche Behandlungsmaßnahmen festlegen können; Grundlage der Erstellung ist ein ausführlicher Fragebogen zu Ihrem aktuellen Befinden, persönlichen Einstellungen zu Lebensqualität und Wertvorstellungen

2. Textvorschlag* für eine ausformulierte allgemeine Patientenverfügung (APV), die in Standardsituationen inkl. Reanimation/Widerbelebung gilt; Grundlage ist ein weitaus kürzerer Fragebogen

3. Formular zum Ankreuzen, was in den genannten Standardsituationen geschehen soll; keine Angaben zur Organspende möglich; keine Hinterlegung möglich

Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetz. Zur Zeit werden die Unterlagen überarbeitet.

Es ist kein Spiel mit der Angst, wenn Ihnen die Errichtung einer Patientenverfügung empfohlen wird. Vielmehr stellen Sie Sicherheit für sich und Erleichterung für Ihre Vertrauten her. Die Fülle an Fragen und Fachbegriffen kann jedoch schnell dazu führen, die Beschäftigung mit der eigenen Patientenverfügung abzubrechen. Damit Ihnen das nicht passiert, stellen wir Ihnen einen Ansprechpartner zur Verfügung.

Für eine Beratung kontaktieren Sie uns bitte:

Michael BradeIhr Ansprechpartner ist
Michael Brade
Tel.: 0351 / 26 44 587
Email: Kontaktformular

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Stand: 30.09.2021