Interessenvertretung

Der Humanistische Verband vertritt Interessen von Humanist*innen und Konfessionsfreien. Diese Interessen werden im öffentlichen Raum verhandelt. Der Humanistische Verband Deutschlands ist daher bestrebt, seine Auffassungen in die Gesellschaft zu tragen und den politischen Diskurs von seinen Positionen her mit zu bestimmen.

Erstes Ziel ist die ungehinderte und unbeeinträchtigte Entfaltung des Humanistischen Verbandes als Weltanschauungsgemeinschaft im religiös-weltanschaulich neutralen Staat. Wir lehnen jede durch staatliches Handeln oder Unterlassen bewirkte Benachteiligung im Vergleich zu den Kirchen oder anderen religiösen Anbietern ab.

Ein bekannter Fall

Einem Chefarzt, der in einem Krankenhaus mit einem katholischen Träger angestellt war, war  wegen seiner Wiederverheiratung gekündigt worden. Der Chefarzt hatte dagegen geklagt und in allen drei Instanzen bis zum Bundesarbeitsgerichts (BAG) gewonnen. Gegen die Entscheidung des BAG, das die Kündigung für rechtswidrig erklärt hatte, hatte die katholische Kirche Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2014 dieser Beschwerde stattgegeben. Dieser Beschluss sei „geradewegs aus dem Mittelalter“, so Dr. Thomas Heinrichs, Rechtsanwalt und Experte für Arbeits-, Verwaltungs- und Öffentliches Dienstrecht.

Positionen und Forderungen

Die einseitige Privilegierung der großen Kirchen in Konkordaten und Staatsverträgen ist zu beenden. Ein Weg dahin kann die sinngemäße Anwendung der darin enthaltenen Festlegungen auf alle Weltanschauungs-gemeinschaften mit dem Ziel der Gleichbehandlung sein.
Der Kirchensteuereinzug durch den Staat ist zu beenden. Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (auch Körperschaften des öffentlichen Rechts) sollten ihre Mitgliedsbeiträge ohne Hilfe der staatlichen Finanzämter einziehen.
Die noch immer erfolgenden staatlichen Ausgleichszahlungen für die Säkularisation der Kirchengüter von 1803 sind (nach Aufhebung der entsprechenden Konkordatsregelungen) umgehend einzustellen, wie es bereits die Intention des Ablösegebotes in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 gewesen war, deren diesbezügliche Artikel auch Bestandteil des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und somit Verfassungsauftrag sind.

Alle demokratisch verfassten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sollen gleichberechtigte Förderung auf allen Ebenen des Bildungssystems erhalten. Dies schließt sowohl die Finanzierung von Privatschulen als auch die wertebildenden Unterrichtsfächer an öffentlichen Schulen und die entsprechende Lehrerausbildung ein. Die praktische Wahlfreiheit ist dabei sicherzustellen, regionale Monopolstellungen sind zu verhindern.

Die Vermittlung demokratischer Grundwerte und Lebensauffassungen als Pflichtaufgabe der öffentlichen Schule darf nicht an den Religionsunterricht delegiert werden. Gemeinsamer staatlicher Unterricht z.B. im Fach „Werte und Normen“ ist einer Aufspaltung der Schüler nach Konfessionen vorzuziehen.
Das vom Humanistischen Verband verantwortete weltliche Wertefach „Humanistische Lebenskunde“ ist parallel und gleichberechtigt zu konfessionellem Religionsunterricht zuzulassen.
In den Bereichen der Öffentlichkeit, die staatlicher Verantwortung unterliegen, darf keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benachteiligt werden. In diesen Bereichen sind alle Zeichen religiöser Art zu entfernen.
In den öffentlich-rechtlichen Medien ist die historisch gewachsene Bevorzugung der christlichen Kirchen zu beenden.

Forderungen, Stellungnahmen und Aufrufe

Menschenrechtsverstöße sind nirgends auf der Welt hinzunehmen. Der politische Emanzipationsprozess unterdrückter Minderheiten und die Befreiung des Individuums von ungerechtfertigten Zwängen sind auch über Grenzen hinweg zu unterstützen.
Die Hungernden in den armen Ländern der Welt verdienen Solidarität und Hilfe. Ihr Leid ist ein fortgesetzter Skandal. Die Folgen der ökonomischen Globalisierung sind mit Blick auf die Ärmsten zu beurteilen und entsprechend praktisch anzugehen.
Das Führen von Angriffskriegen und der Einsatz von ABC-Waffen sind grundsätzlich nicht verantwortbar. Die Verwirklichung einer humanen Gesellschaft setzt eine Politik voraus, die den Frieden bewahrt und fördert. Die UN-Menschenrechtskonvention ist eine bereits bestehende Grundlage, die es umzusetzen gilt.

Der Schutz der natürlichen Artenvielfalt und die Bewahrung der gemeinsamen Grundlagen allen Lebens sind unverzichtbare Ziele ökologisch verantwortlichen Handelns. Menschen sind Teil der Natur und beeinflussen ökologische Prozesse. Das muss die Menschheit verantwortlich gestalten.
Neue Technologien ermöglichen neue Lösungen alter Probleme. Technikfeindschaft ist durch Aufklärung zu begegnen. Das schließt eine rationale Kritik an zumindest bisher oder grundsätzlich nicht beherrschbaren Technologien durchaus mit ein. Der Einsatz von Gentechnologie, Biotechnologien und Reproduktionsmedizin ist konkret danach zu beurteilen, welche Art von Fortschritt sie ermöglichen und welche Chancen und Gefahren mit ihnen verbunden sind.

Die Würde des Menschen verlangt die Humanisierung der Arbeitswelt und die Begrenzung wirtschaftlicher Macht. Das freie und gerechte Zusammenleben der Menschen darf nicht durch auf bloßer Machtungleichheit beruhende Herrschaftsverhältnisse beeinträchtigt werden.
Die Vielfalt menschlicher Lebensformen soll als Bereicherung verstanden werden. Allen Diskriminierungen (z.B. aufgrund von ethnischer Herkunft, sogenannter rassischer Abstammung, nationaler oder sozialer Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters oder der Religion) ist entgegenzutreten.

Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist zu vollenden, und vorhandene Benachteiligungen sind abzubauen. Ebenso ist das Miteinander der Generationen zu fördern. Gelebte Erfahrungen und Traditionen sollten jüngeren Menschen zugänglich gemacht werden; so kann auch Einsamkeit im Alter verhindert werden.
Im privaten Bereich von Lebensgemeinschaft, Familie und Fortpflanzung sind bewusste Entscheidungen aller Betroffenen zu fördern und zu respektieren. Dies schließt die sexuelle und die reproduktive Selbstbestimmung ein.

Ein Klima von Unterdrückung und Abhängigkeit ist auch in besonderen sozialen oder religiösen Milieus nicht hinzunehmen. Hier ist eine Fürsorgepflicht des Staates gegenüber jugendlichen oder wehrlosen Betroffenen gegeben.
Der Humanistische Verband arbeitet in einer sich ständig wandelnden Welt an der Verwirklichung einer friedlichen, solidarischen und demokratischen Welt, in der Menschen für sich und andere Verantwortung übernehmen.

Dabei ist das politische Agieren des Verbandes immer auch von pragmatischen Erwägungen und wechselnden Bündnissen mit beeinflusst. Der Dialog und die Zusammenarbeit mit religiösen Menschen werden gesucht, das Handeln des Verbandes bleibt jedoch unauflöslich den weltanschaulichen Grundsätzen des säkularen Humanismus verpflichtet.

Medien

www.humanistisch.net

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